Treppen-Berechnung - Treppenformel
Treppenformen:
Es gibt einläufige - z.B. gerade, 1/4 gewendelte Treppen, 2x 1/4 gewendelte Treppen, bogenförmige Treppen und Wendeltreppen.
Mehrläufige Treppen sind gerade oder gewendelt mit Zwischenpodest.
Treppenformel:
Die Treppenformel lautet 2x Steigungshöhe + 1x Auftrittsbreite = 63 cm (61-65 cm)
Richtwerte für Steigungshöhen:
Kopfhöhe mindestens 2m
Geschosstreppen in öffentlichen Gebäude ~ 15 cm
Mehrfamilienhäuser ~ 16 cm
Einfamilienhäuser ~ 17-18 cm
Keller / Bühnentreppen ~ 18-20 cm
Beispiel einer Treppenberechnung:
Gegeben: Geschosshöhe Oberkante Decke bis Oberkante Boden 2,65cm (maximale Steigungshöhe 18cm).
- 265 cm / 18 cm = 14,72 -> gewählt 15 Steigungen
- 265 cm / 15 Steigungen = 17,66 cm = Steigungshöhe
- 63 cm - 2x 17,66 cm = 27,6 cm = Auftrittsbreite -> 28 cm
Ergebnis der Berechnung:
- 15 Steigungen
- Steigungshöhe 17,66 cm
- Auftrittsbreite 28 cm