Die Leichtbauwand
Zum unterteilen von großen Innenräumen benutzt man häufig Leichtbauwände. Sie dürfen im Gegensatz zu Massivwänden weder tragende noch aussteifende Wirkung haben. Das heißt, die Leichtbauwand darf nicht als Stütze einer Decke benutzt werden. Leichte Wände dürfen ein maximales Gewicht von 150 kg/m² haben. Der Bau von Leichtbauwänden gehört mittlerweile ebenfalls zum Aufgabengebiet eines Zimmerers.
Leichte Trennwände finden nicht nur im Holztafelbau Verwendung. Auch im Massivbau, insbesondere in Schulen, Krankenhäusern oder Verwaltungsgebäuden werden leichte Trennwände eingebaut.
Die gebräuchlichsten Leichtbauwände sind Montagewände. Leichte Wände sind in Ständerbauweise erstellte beidseitig beplankte Wände. Sie werden je nach Anforderung ein- oder zweischalig hergestellt.
Die Ständer können aus Metallprofilen oder Holzständern hergestellt werden. Die Beplankung besteht in der Regel aus Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten oder plattenförmigen Holzwerkstoffen. Innenwandelemente müssen insbesondere den Anforderungen des Schallschutzes entsprechen. Beim Einbau von Türen muss darauf geachtet werden, dass man keine Rasterständer als Türpfosten verwendet. (Stabilitätsgrund)
Man muss einen Türpfosten anbringen, der mindestens 10 cm vom Rasterständer entfernt ist.
Die Platten müssen über die Türöffnung durchgelegt werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Plattenstöße aus Gründen der Stabilität versetzt werden müssen.
Beispiel einer Leichtbauwand:

Leichtbauwand
Berechnung einer Leichtbauwand:
Pfosten 6/6 einlagig mit GKB 12,5mm beplankt in kg/m²
GKB 12,5 mm 2m² ~ 25 kg
2,5 lfm Rahmen 6/6 ~ 5 kg
1 m² Dämmung ~ 1 kg
ergibt in Summe ca. 31 kg/m²